Die Klagewelle rund um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen und anderen Autobauern nimmt erneut Fahrt auf:
Hunderte ausgesetzte Verfahren wurden reaktiviert – allein Rechtsanwalt Michael Poduschka hat vergangene Woche 660 Klagen wieder in Gang gesetzt.
Insgesamt könnten in Österreich 1.000–1.500 Verfahren erneut anhängig werden.
Betroffen sind vor allem VW-Motoren EA-288 (EU-6) sowie vergleichbare Motoren anderer Hersteller.
Grundsätzliche EU-rechtliche Fragen zu diesen Motoren sind weiterhin ungeklärt. Höchstgerichtliche Entscheidungen gibt es bisher nur zu EU-5-Motoren (EA189).
Kritik an VW: Verhinderung höchstgerichtlicher Klärung
VW soll gezielt Verfahren, die bis zum Obersten Gerichtshof bzw. Europäischen Gerichtshof (EuGH) hätten gehen können, durch Zahlungen plus Zinsen beendet haben.
Laut Poduschka wurde damit eine Grundsatzentscheidung des EuGH verhindert – er spricht von einer „Irreführung der Justiz“.
Betroffen sind rund zehn offene Rechtsfragen, u. a.:
Reicht eine Beeinträchtigung der Abgaskontrolle im Normalbetrieb aus oder müssen Grenzwerte überschritten werden?
Wer trägt die Beweislast – der Käufer oder der Hersteller?
Müssen Abgaswerte nur bei der Typisierung oder auch im realen Fahrbetrieb eingehalten werden?
Folgen für Gerichte und Betroffene:
Da es keine höchstgerichtliche Entscheidung gibt, müssen die Gerichte die Verfahren nun einzeln fortführen oder erneut dem EuGH vorlegen.
Poduschka spricht von Frustration bei Geschädigten und Gerichten.
Eine endgültige Klärung werde es erst geben, wenn VW entweder alle Geschädigten entschädigt oder ein Verfahren bis zur Höchstinstanz zulässt.
Abgasskandal: Hunderte Verfahren rollen wieder an
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