Das Oberlandesgericht entschied im Fall um einen VW E-Golf zu Gunsten unseres Mandanten.
Konkret handelt es sich um ein elektrisches Fahrzeug, welches nicht die vom Hersteller versprochene Reichweite einhielt. Bereits nach 110-120 Kilometern war die Reichweite aufgebraucht. Nun bekommt unser Klient 32.100 € vom Kaufpreis zurück. VW hatte Berufung eingelegt, jedoch entschied nun das OLG zu unseren Gunsten.
AutokäuferInnen können glauben, was ihnen VerkäuferInnen sagen. Man braucht nicht selbst in Prospekten und im Internet überprüfen, ob das stimmt.