Zehn Jahre Dieselskandal – VW verzögert Verfahren durch neue Taktik

Der Dieselskandal beschäftigt europaweit seit nunmehr zehn Jahren die Gerichte – und ein Ende ist nicht in Sicht. Eine klare juristische Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), auf die Tausende Betroffene hoffen, rückt aktuell wieder in weite Ferne. Grund dafür ist eine neue Taktik des Volkswagen-Konzerns, die laut dem Linzer Dieselgate-Anwalt Michael Poduschka gezielt darauf abzielt, eine höchstgerichtliche Klärung zu verhindern.

VW verhindert EuGH-Urteile durch individuelle Entschädigungsangebote

Fälle, die bereits beim EuGH anhängig sind, werden von VW systematisch „abgekauft“: Kläger erhalten Angebote zur vollständigen Entschädigung ihrer Schäden. Für diese Einzelpersonen bedeutet das zwar eine rasche Lösung – doch juristisch hat dieser Vorgang weitreichende Folgen.
Sobald eine Partei vollständig entschädigt wird, wird das Verfahren *gegenstandslos. Das heißt: Der EuGH spricht *kein Urteil aus, das für alle Betroffenen in Europa richtungsweisend wäre.

Damit verschiebt sich eine Grundsatzentscheidung auf unbestimmte Zeit, und für tausende Geschädigte bleibt die Rechtslage weiterhin unklar.

500 österreichische Verfahren hängen in der Luft

In Österreich wurden rund 500 laufende Dieselgate-Verfahren unterbrochen, um die anstehende EuGH-Entscheidung abzuwarten. Diese Verfahren bleiben nun weiter blockiert – möglicherweise über Jahre hinweg.
Poduschka kritisiert diese Vorgangsweise scharf und spricht von einer bewussten Verzögerungstaktik, während Volkswagen selbst den Vorgang als „Prozessökonomie“ bezeichnet.

Von den insgesamt 365.000 betroffenen Fahrzeugen mit manipulierten Motoren in Österreich haben nur etwa 20.000 Fahrzeughalter überhaupt Klage erhoben. Für diese Betroffenen ist ein rasches höchstgerichtliches Urteil besonders wichtig, um verlässliche Rechtsansprüche durchsetzen zu können.

Poduschkas Gegenstrategie: EuGH-Vorlagen direkt aus den Bezirksgerichten

Um die Verzögerungen zu umgehen, setzt Anwalt Poduschka nun auf eine aktive Gegenstrategie.
Statt darauf zu warten, dass Einzelfälle über die Instanzen den Weg zum EuGH finden, sollen nun die Erstgerichte – vor allem die Bezirksgerichte – selbst Fragen direkt an den EuGH vorlegen.

Diese Vorgehensweise hätte mehrere Vorteile:

  • Die Verfahren bleiben in Bewegung, anstatt jahrelang unterbrochen zu sein.
  • Betroffene kommen schneller zu ihrem Recht, da die Vorlage parallel zur Verhandlung läuft.
  • VW müsste für jeden einzelnen Fall Entschädigungen anbieten, wenn der Konzern weiterhin versuchen möchte, eine Grundsatzentscheidung zu verhindern – ein Aufwand, der kaum durchzuhalten wäre.
  • Die Gerichte wären entlastet, da viele Fälle gar nicht erst durch mehrere Instanzen laufen müssten.

Poduschka sieht in dieser Strategie die einzige Möglichkeit, eine dauerhafte Ausbremsung der Rechtsprechung zu verhindern. Gleichzeitig würde sie dafür sorgen, dass Betroffene nicht weiter jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen.

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert