Abgasskandal
Mit dem Diesel- bzw. Abgasskandal hat sich VW durch die Manipulation mehrerer Millionen Fahrzeuge einen milliardenschweren Schaden eingebrockt. Nämlich hat der Konzern die Abgaswerte seiner Diesel-Pkw verfälscht . Nach Aufkommen des Abgasskandals kündigte er zuerst die vollständige Aufklärung an. Danach trat der nunmehrige Ex-VW-Chef von seiner Position als Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG zurück. Somit wurde „Das Auto“ zum negativen Sinnbild der Autoindustrie. Jedoch ist nicht nur Volkswagen vom Abgasskandal betroffen. Warum blieb der Dieselskandal kein reiner VW-Skandal? Wie wurde er überhaupt entdeckt? Und welche weiteren Fahrzeuge sind betroffen? All das lesen Sie durch Klick auf die oben genannten Automarken.
Unseres Erachtens sind Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung im Zeitraum zwischen 2009 und August 2018 vom Abgasskandal betroffen. Zudem entschied im Dezember 2020 der Europäische Gerichtshof letztgültig, dass eine Abschalteinrichtung für Fahrzeuge nicht zulässig ist. Eine Abschalteinrichtung zur nicht ordnungsgemäßen Reinigung ist aus unserer Sicht in Dieselfahrzeuge bis Erstzulassung Herbst 2018 verbaut.
Wir vertreten neben 5000 AutokäuferInnen in den Verfahren für den Verein für Konsumenteninformation ebenso über 1000 ÖsterreicherInnen in Einzelverfahren. Zudem haben wir auch das erste Urteil im Abgasskandal in Österreich und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema Zuständigkeit erstritten. Vor allem die Zufriedenheit unserer KundInnen liegt uns am Herzen. Deshalb sind wir besonders stolz auf über 150 5-Sterne-Bewertungen. Sehen Sie, was unsere KundInnen über uns sagen durch einen Klick auf den folgenden Link.
Haben Sie Verbesserungsvorschläge zu unserem Service? Oder haben Sie andere Fragen? Dann können Sie uns unter +43 732 730093 per Telefon oder per Email unter office@poduschka.at erreichen.
Haben Sie Verbesserungsvorschläge zu unserem Service? Oder haben Sie andere Fragen? Dann können Sie uns unter +43 732 730093 per Telefon oder per Email unter office@poduschka.at erreichen.
In fast allen Dieselautos ist eine temperaturabhängige Schummel-Software eingebaut. Deshalb ist auch ein Großteil der Fahrzeuge betroffen. Aus diesem Grund prüfen wir dies kostenlos durch ein kurzes Gespräch mit Ihnen.
Wirecard / Anlegerverfahren
Nicht nur AktionärInnen können Ansprüche geltend machen. Genauso können OptionsnehmerInnen und ZeichnerInnen von wirecardbasierten Anleihen und Zertifikaten dies machen.
KundInnen können bei einem österreichischen Gericht Prozess führen. Außerdem sind wir überzeugt davon, dass ein Prozess in Österreich zu einem schnelleren Ergebnis führt. Denn das Kapital-Anleger-Musterverfahrensgesetz Telekom in Deutschland ist nach 10 Jahren Verfahrensdauer noch nicht beendet.
In der Vergangenheit verhalfen wir über 3000 KundInnen in Anlegerverfahren wie Meinl und Immofinanz zu Ihrem Recht. Des Weiteren wählt uns das Magazin Trend seit 9 Jahren unter die Top 10 Anlägeranwälte Österreichs.
Kanzlei
Derzeit sind wir die führende Kanzlei Österreichs im Abgasskandal. Bei Bezirks- und Landesgerichten und beim Obersten Gerichtshof haben wir die meisten Klagen in Sammel- und Einzelverfahren eingebracht. Außerdem haben wir unzählige Urteile für unsere KundInnen auf Rückzahlung des Kaufpreises und Differenzschadenersatz erstritten. Häufig sind wir auf österreichischer Ebene die Ersten, die ein Urteil erstreiten. Dehalb vertrauen auch viele österreichische Zeitungen unserer Meinung. Dazu gehören immerhin die Presse, der Kurier, die Krone, die Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung oder der Standard.
Wir bringen Klagen für alle rechtschutzversicherten KundInnen ein. Allerdings gibt es aber auch Angebote für AutobesitzerInnen ohne Rechtsschutzversicherung. Besprechen Sie alles binnen 48 Stunden mit unseren österreichischen AnwältInnen.
Bei einer Autorückgabe können Sie mit dem Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt rechnen. Ob sich eine Klage auf Rückgabe auszahlt oder nicht, überprüft gerne einer unserer Experten im Dieselskandal. Ein Team aus erfahrenen AnwältInnen berät sie gerne zu Ihrem Fahrzeug. Außerdem beschäftigen wir uns schon seit 2015 mit der Thematik. Und diese Erfahrungen nutzen wir, um die besten Chancen für unsere KundInnen abzuschätzen. Unseres Erachtens ist bei Fahrzeugen mit viel gefahrenen Kilometern eine Klage auf Rückzahlung des zu viel bezahlten Kaufpreises die bessere Idee.
Ohne Rückgabe des Fahrzeuges erstreiten wir zurzeit bis zu 20 Prozent des Kaufpreises. „Ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck, erstritten von Rechtsanwalt Michael Poduschka, sprach sich bereits zugunsten eines betroffenen VW-Käufers aus“, wie die Tiroler Tageszeitung auch hier berichtet. Das Gericht verurteilte VW zu Schadenersatz in Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises. Jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Privatsphäre
Wir verarbeiten die uns zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke. Zudem werden sie im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeitet. Ausgenommen ist die Nutzung für statistische Zwecke. Sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.