Beratungsfehler bei Banken und Anlegerbetrug


Wir bearbeiten sowohl Massenschäden bei Anlegerbetrug als auch Ansprüche aufgrund individueller Beratungsfehler.

Individuelle Beratungsfehler bei Banken und Finanzdienstleistern:

Individuelle Beratungsfehler kommen immer wieder vor. Die Beratung von BankkundInnen steht immer im Spannungsfeld zwischen dem Verkauf eines Finanzproduktes und der Aufklärung über die mit dem Produkt verbundenen Risiken.

Banken versuchen häufig sich vor Fällen einer Beraterhaftung zu schützen, indem die Geschäftsführung oder die Rechtsabteilung ihren BeraterInnen Formulare mit fix aufgedruckten „Freizeichnungsklauseln“ zur Verfügung stellt. Hierzu stellen Gerichte immer häufiger fest, dass am Ende des Beratungsgespräches unterfertigte Erklärungen, die dem vorhergehenden Beratungsgespräch diametral entgegenstehen, keine Wirkung entfalten. BankkundInnen brauchen nämlich nicht damit zu rechnen, dass das, was sie zu unterschreiben haben, solche Erklärungen enthält.

Ein wichtiger Anhaltspunkt, welche Risiken einzugehen die BankkundInnen bereit waren, bietet auch immer wieder das AnlegerInnenprofil. Sehr häufig passt das erworbene Finanzprodukt nicht zur Risikobereitschaft der AnlegerInnen.

Konkret geht und ging es bei Beraterhaftungen meist nicht um „normale“ Aktien. Sondern es handelt sich um komplexere Finanzprodukte („ganz sichere Baskets“ mit Garantie, FX Dragon Garant), „sichere Immobilienaktien“ (Meinl, Immofinanz) oder eben um Anleihen (wie etwa Alpine).

Wir konnten sehr vielen MandantInnen auch bei der Schadensminimierung im Zusammenhang mit Schweizer Franken Krediten helfen, ebenso wie bei Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf komplexer Finanzinstrumente. Letztere haben, wie sich herausgestellt hat, oft weder die BeraterInnen noch die Kundschaft verstanden.

Wir vertreten aber auch einzelne KundInnen, die aufgrund von Falschberatungen durch Bank- oder Wertpapierberater in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Bei hohen Beträgen ziehen wir Sachverständige aus dem Finanzbereich hinzu. Weiters arbeiten wir mit einigen der größten Prozessfinanzierern im deutschsprachigen Raum zusammen. Diese sind oft bereit, das Prozesskostenrisiko für die MandantInnen gegen Abtretung eines Anteiles der erstrittenen Forderung zu übernehmen. Hierbei handelt es sich – wie es einmal ein Mandant ausgedrückt hat – um eine Rechtsschutzversicherung im Nachhinein, die nur dann etwas kostet, wenn man etwas gewinnt.

Massenschäden im Zusammenhang mit Finanzprodukten:

An Massenschäden sind zur Zeit noch Schäden aus dem Kauf von:

  • Alpine Unternehmensanleihen,
  • A-Tec Aktien,
  • Wirecard,
  • Meinl Airport Zertifikaten
  • Meinl International Power Zertifikaten,
  • diversen Kryptowährungen
  • vermeintlichen körperlichen Goldes (zB Pim-Gold)

in rund 500 Fällen aktuell.

In der Vergangenheit haben wir tausenden AnlegerInnen in den Causen

  • Meinl European Land
  • Immofinanz
  • Immoeast
  • Alpine

zur Rückerstattung eines großen Teiles ihres Schadens verholfen. Machen Sie sich gerne ein Bild von unseren Werten und unserer Arbeitsweise, indem Sie hier klicken.

Bei diesen Massencausen geht es darum, dass AnlegerInnen entweder durch irreführende Angaben im Werbefolder oder massenhaft gleichlautende Angaben von den BeraterInnen zum Kauf veranlasst werden. Dies berechtigt dazu, gleichlautende Klagen in vielen Fällen einzubringen.

Andererseits kommt es vor, dass schlichtweg ein geplanter Anlegerbetrug vorliegt. Wenn Strafverfahren gegen das Unternehmen oder die für das Unternehmen handelnden Personen laufen, ist ein kostengünstiger Privatbeteiligtenanschluss möglich, um die Rechte des Betrogenen zu wahren. Durch Privatbeteiligtenanschlüsse konnten wir häufig (nach Jahren) Zahlungen von den Schädigern erreichen.