Familienrecht und Eherecht


Von der Eheschließung bis hin zum Eherecht, Familienrecht und den gegenseitigen Rechten und Pflichten zwischen EhegattInnen, Eltern und Kindern: Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung.
 
Das Familienrecht Österreichs umfasst neben dem Eherecht und dem Recht zwischen Eltern und Kind (Kindschaftsrecht) auch die Obsorge (Sorgerecht) einer anderen Person. Basis aller familienrechtlicher Bestimmungen ist das ABGB.

Streitigkeiten in der und um die Familie sind immer Ausnahmesituationen, die besonders aufwühlend sind. Aufgrund der emotionalen und psychischen Bedürfnisse sind diese Streitigkeiten zwischen EhegattInnen sehr belastend und herausfordernd. Gerade wenn ein Kind mit im Spiel ist, gehen die Emotionen gerne hoch. Es ist uns daher vor allem in diesem hochsensiblen Bereich ein Anliegen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse einzugehen, Sie kennenzulernen und Sie in weiterer Folge auf die rechtlichen Schritte vorzubereiten.

Österreich Eherecht? Wo ist das Eherecht gesetzlich verankert?

Das Eherecht ist Teil des Familienrechts und wird in Österreich in den §§ 44, 89 bis 100 und 1233 bis 1237 ABGB geregelt. Darüber hinaus befinden sich spezielle Bestimmungen betreffend dem Eherecht im EheG.

Seit wann ist das neue Eherecht gültig?

Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung kurz EheG trat mit 06.07.1938 in Kraft. Seither wurde das Eherecht durch diverse Novellen gerändert und angepasst.

Was umfasst das Eherecht?

Das Eherecht umfasst alle Rechtsformen, die sich auf den Inhalt, den Abschluss und die Auflösung der Ehe beziehen und auf das Verhältnis der EhegattInnen zueinander. Durch die Eheschließung vor Standesbeamten begründen die EhegattInnen wechselseitige und persönliche Rechte und Pflichten.

Eherecht als Teil des Familienrechtes

Warum Ehe? Warum heiraten? Was bedeutet Ehe?

Welches Recht und welche Pflicht habe ich als Ehegatte und welche Rechte und Pflichten bringt eine Ehe?

Wir erklären Ihnen, welche Rechte und Pflichten eine aufrechte Ehe mit sich bringt und beraten Sie bereits vor der Eheschließung im Hinblick auf die Möglichkeiten eines Ehevertrags. Auch ohne Ehevertrag haben Sie Rechte und Pflichten und werden diese mit der Eheschließung vor dem Standesamt begründen. Nicht allen EhegattInnen ist bewusst, dass die Verletzung allgemeiner Pflichten eine Eheverfehlung darstellen kann. Und unter Umständen begründet das einen Scheidungsgrund im Sinne des § 49 EheG.

Was bedeutet häusliche Gemeinschaft und sind Sie wirklich verpflichtet im gemeinsamen Haushalt zu leben? Oder werden auch andere Regelungen im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin akzeptiert ohne eine schwere Eheverfehlung zu begründen? Wir versuchen Ihnen Ihre Sorgen und Ängste zu nehmen und informieren Sie auch hinsichtlich der Änderung der Erbfolge, die durch die Eheschließung entsteht.

Natürlich informieren wir Sie auch über die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Scheidung was nun?

Sie möchten die Trennung von Ihrem Ehegatten/Ihrer Ehegattin? Wir erklären Ihnen die rechtlichen Folgen einer Scheidung. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung betreffend Ihrer Scheidung und versuchen gemeinsam mit Ihnen den für Sie richtigen Weg zu finden. Denn nicht jede Scheidung ist gleich.

Wir prüfen Ihre Unterhaltsansprüche und den Unterhalt Ihrer Kinder und helfen bei einer individuellen Regelung der Obsorge und der Kontaktrechte. Eine Scheidung ist auch mit finanziellen Folgen verbunden. Was unter dem Begriff des ehelichen Gebrauchsvermögens zu verstehen ist und welche Vermögenswerte unter die ehelichen Ersparnisse fallen, ist ebenfalls zu klären. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen für die Vermögensaufteilung und besprechen die Begrifflichkeiten „Gütertrennung“ und „Gütergemeinschaft“.

Wir erörtern mit Ihnen ganz allgemein, welche Rechte Sie und Ihr Kind nach der Scheidung haben und erklären Ihnen auch Ihre Pflichten. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob eine einvernehmliche Scheidung sinnvoll und möglich ist, oder ob eine schwere Eheverfehlung eine Verschuldensscheidung nötig macht.

Ob Eheverfehlungen vorliegen, ob diese scheidungsrechtlich relevant sind und welche Fristen einzuhalten sind, erklären wir Ihnen ebenso gerne.

Ganz allgemein informieren wir Sie auch gerne darüber, dass nicht jede Scheidung die gleichen Unterhalsfolgen hat. Je nach Art der Scheidung kann der Unterhalt verschieden bemessen werden. Dadurch können sich verschiedene Prozentsätze für den Ihnen zustehenden Unterhalt ergeben.

Obsorge als Teil des Familienrechts

Vater, Mutter Kind?

Streitigkeiten in und um die Beziehung zwischen Eltern und Kind, also die Rechte und Pflichten im familiären Zusammenhang (Familienrecht), regelt in Österreich das Außerstreitgericht.

Egal ob bei aufrechter Ehe oder im Zuge der Scheidung: Auch zwischen Eltern und Kind gibt es Rechte und Pflichten.

Ist die gemeinsame Obsorge in Ihrem Fall eine Option oder soll die Obsorge bei einem Elternteil allein liegen? Was bedeutet eigentlich alleinige Obsorge und wer gilt als gesetzlicher Vertreter? Mit wem lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt? Auch bei der alleinigen Obsorge können/müssen/sollen Kontraktrechte zwischen Kind und Elternteil bestehen und bedürfen einer klaren Regelung. Wir helfen Ihnen Lösungen zu finden und informieren Sie auch über die bestehende Informations- und Auskunftspflicht in diesem Zusammenhang.

Wir bieten Ihnen nicht nur eine umfassende allgemeine Aufklärung und Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, sondern informieren Sie auch betreffend der Obsorge, des Kontaktrechts, wenn erforderlich über begleitete Besuchsrechte und den Unterhalt. Auch individuelle Lösungsvorschläge bieten wir Ihnen an und bestreiten – wenn nötig – gemeinsam mit Ihnen den Weg zu Gericht. Zudem unterstützen wir Sie bei der Klärung von Vaterschaftsfragen und Adoptionen.

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