Diskriminierung


Niemand darf aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis (bzw. beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen) gemäß dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz diskriminiert werden. Jedoch kommen Diskriminierungen sehr häufig vor. Dabei sind die Rechtsfolgen einer Diskriminierung meist nicht bekannt. Nämlich handelt es sich häufig um eine Entschädigung in der Höhe von bis zu € 1.000,00 oder mehr. Grundsätzlich treten Diskriminierungen in verschiedenen Konstellationen auf.

Darstellung von Diskriminierung durch das Porträtieren von Menschen mit unterschiedlichen Hautfarben

Beispiele für Diskriminierungen

Oftmals stellt sich die Frage: “Was ist Diskriminierung und was nicht?” Eine Antwort auf diese Frage ist oftmals von der spezifischen Situation abhängig. Einen Überblick über mögliche Beispiele möchten wir Ihnen aber trotzdem bieten. Diskriminierung kann in folgenden Konstellationen auftreten:

Entweder bei der Begründung oder bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. (z. B.: Frau wegen Schwangerschaft gekündigt.)

Am Arbeitsplatz. (z. B.: Arbeitnehmerin wird belästigt.)

Bei der Festsetzung des Entgelts. (z. B.: Wenn Teilzeitkräfte keine Prämie bekommen.)

Beim beruflichen Aufstieg und insbesondere bei Beförderungen. (z. B.: Wenn Männer bei der Beförderung bevorzugt werden.)

Bei Behörden. (z. B.: die Auszahlung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld verzögert sich, weil der Antragsteller einen ausländischen Namen hat)

Beim Einlass in Diskotheken. (z. B.: Wenn Männer bei einer „ladies night“ Eintritt bezahlen müssen.)

Auf der Suche nach Mietwohnungen. (z. B.: Personen mit ausländischen Wurzeln bekommen keine Wohnung.)

Beim Friseur. (z. B.: unterschiedliche Preisgestaltung von Männer- und Frauenhaarschnitten.)

Sind Sie ebenfalls von einer Diskriminierung betroffen? Gerne überprüfen wir kostenlos, ob ein Entschädigungsanspruch möglich ist.

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