Umweltrecht
Die Natur selbst kann uns leider nicht bevollmächtigen. Aber jene, die durch Verstöße gegen Umweltvorschriften Schäden erlitten haben, können und machen das, und nicht nur im Abgasskandal.
Wir helfen gerne jenen, die durch Abgase, Staub, Lärm, Strahlung, Schwermetalle oder durch andere von Menschen verursachten Emissionen zu Schaden kommen. Außerdem gehen wir gegen jene vor, die mit vermeintlich, aber nicht tatsächlich umweltfreundlichen Produkten (zB Spritlüge, …) KonsumentInnen das „Geld aus der Tasche ziehen.“ Umweltrecht liegt uns besonders am Herzen!
Auch präventiv unterstützen wir Bürgerinitiativen oder Privatpersonen, die befürchten durch ein Projekt Schäden zu erleiden. Wir haben auf diesem Gebiet jahrzehntelange Erfahrung, die wir gerne für unsere KundInnen einsetzen.
Einige konkrete Themen, mit denen wir uns beschäftigen:
Spritlüge der Automobilindustrie
Es geht dabei um eklatant falsche Herstellerangaben zum Spritverbrauch von Autos.
In Österreich gibt es noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Deshalb müssen wir nach Deutschland schauen, wie es der deutsche Bundesgerichtshof judiziert.
Entscheidend ist der Spritverbrauch am Prüfstand und nicht in der Realität.
Den Herstellern wird vom BGH ein Spielraum von 10 % eingeräumt. Begründet wird dies damit, dass im Realbetrieb viele Aspekte, wie Streckenführung oder individuelle Fahrunterschiede, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen würden.
Aber: Alles hat seine Grenzen. Unserer Erfahrung nach darf der Verbrauch im Realbetrieb nicht mehr als 30 % über den Herstellerangaben im Zulassungsschein liegen. Wenn das der Fall ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch am Prüfstand die „magischen“ 10 % überschritten werden.
Wenn Sie daher z. B. aufgrund einer genauen Buchführung nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug die Herstellerangaben durchschnittlich um 30 % überschreitet, wenden Sie sich an uns.
Wir werden die Rechtsschutzdeckung einholen und dann den Hersteller auf Rückabwicklung oder Wertminderung klagen. Wir führen zurzeit einige Gerichtsverfahren, in denen es um die Spritlüge geht.
Verteidigung von Nachbarrechten
Seit Jahrzehnten beschäftigt sich die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mit der Vertretung von Bürgerinitiativen. Zudem beschäftigt sie sich mit deren Konzeption und Gründung inklusive Situierung im politischen Umfeld und der Platzierung der Anliegen in den Medien.
Es wurden schon viele Schottergruben verhindert, oder es wurden am Ende für alle Beteiligten tragbare Lösungen ausgearbeitet. Dabei sind auch Mediationsausbildungen unserer JuristInnen hilfreich.
Wir werden sowohl von Gemeinden als auch von Privatpersonen beauftragt, wenn es darum geht, in Bauverfahren, in gewerberechtlichen Verfahren, in UVP-Verfahren oder etwa in Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinROG – Schottergruben) optimale Lösungen zu erreichen. Diese sind dann oftmals durch Verträge entsprechend abzusichern.
Wir scheuen aber auch nicht davor, mit unseren MandantInnen gemeinsam den Instanzenzug bis zu den europäischen Höchstgerichten zu gehen, wenn dies sinnvoll ist.
Greenwashing
Greenwashing bedeutet, dass ein Unternehmen sich selbst oder einem Produkt „ein grünes Mäntelchen“ umhängt. Damit möchte es sich in der Öffentlichkeit ein umweltfreundliches oder verantwortungsbewusstes Image verschaffen.
Greenwashing liegt vor, wenn das Kerngeschäft an sich umweltschädlich ist und mehr Geld für die Bewerbung der Maßnahme, als für die Maßnahme selbst ausgegeben wird. Oder man wirbt mit Selbstverständlichkeiten, dass etwa Gesetze eingehalten werden (Sustainable Palmoil).
Die „Mutter“ des Greenwashings war aus unserer Sicht die „Clean Diesel“-Werbeaktion der Volkswagen AG in Kalifornien (2008). Die Dieselfahrzeuge waren nur auf dem Prüfstand sauber. Saubere Abgaswerte gaukelte man durch eine Betrugssoftware, die im Auto verbaut war, nur vor.
Gegen irreführende Werbung kann sich jedoch nicht nur ein Mitbewerber zur Wehr setzen, sondern auch – wie der Oberste Gerichtshof kürzlich klargestellt hat – jeder betroffene Konsument.
Aus unserer Sicht können hintergangene KundInnen entweder Vertragsrückabwicklung und Schadenersatz verlangen. Oder aber sie klagen den Verkäufer auf Vertragseinhaltung, das heißt auf Lieferung eines tatsächlich grünen Produktes.
Während es sich bei Supermarktprodukten und ähnlichen Produkten des täglichen Bedarfs zwar moralisch, aber sich finanziell eher nicht auszahlt, kann das bei Finanzprodukten ganz anders aussehen.
Seit 1. Jänner 2022 gilt eine Vorschrift, die Banken genau vorschreibt, wie bei Klima- und Umweltfonds Zahlungsströme in nachhaltige Produkte zu lenken sind. Hier zahlt es sich jedenfalls aus, bei einem Greenwashing-Produkt entweder den Kauf rückabzuwickeln, oder auf Austausch auf ein echt grünes Produkt zu drängen.
Um einen entsprechenden Druck auf die „Greenwasher“ aufzubauen, freuen wir uns über entsprechende Ideen. Wir glauben, dass in der Regel Rechtsschutzdeckung gegeben sein müsste.
Klimaklagen
Klimaklagen sind in aller Munde. Aber was ist das überhaupt?
Der englische Begriff climate change litigation ist eher weit zu sehen. Es werden darunter sämtliche Anträge an Behörden verstanden, die Unternehmen oder Regierungen zu einem verminderten CO2-Ausstoß bewegen sollen.
Nach unserem österreichischen Verständnis können unter dem Begriff Klagen nur Anträge an Zivilgerichte auf eine gerichtliche Entscheidung verstanden werden, die mit einem Urteil entschieden werden.
In der Zwischenzeit gibt es weltweit tausende Verfahren, die durch Klimaklagen initiiert wurden. Die meisten davon in den USA.
Aber auch in Europa gab es 2021 einige sensationelle Entscheidungen, zwei davon möchten wir hervorheben:
Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2021 das Klimaschutzgesetz der deutschen Bundesregierung teilweise für nichtig. Durch unzureichende Maßnahmen drohten in den folgenden Jahren erhebliche Belastungen und Einschränkungen, insbesondere für die zukünftigen Generationen.
Im Mai 2021 verpflichtete ein niederländisches Gericht in Den Haag Shell dazu, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 drastisch zu senken. Das Gericht gab dem Unternehmen dabei ein genaues Reduktionsziel von einer Einsparung von 45 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 vor. Die Geschäftsführung erklärte es für verantwortlich, diese Vorgabe auch gegenüber Lieferanten und EndabnehmerInnen durchzusetzen.
Beide Gerichtsurteile haben auch tatsächlich echte Auswirkungen, da z. B. Shell ungefähr fünf mal so viel CO2 emittiert, wie die Niederlande und Deutschland und somit der sechstgrößte CO2-Emittent weltweit ist.
In Österreich gibt es auch bereits Aktivitäten seitens Greenpeace. So wurde beim Verfassungsgerichtshof die Kerosin-Besteuerung und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Beschwerde wegen der Erderwärmung eingebracht. Eine Klage bei einem Gericht gibt es unseres Wissens noch nicht.
Aufgrund der Gesetzlage ist es in Österreich mit Sicherheit nicht leicht, mit einer Klimaklage durchzukommen. Aber die Zeit drängt. Bei einem richtigen Fall (ein einzelner ist nachweislich von der Erderwärmung betroffen) und einer Finanzierung könnte und sollte man loslegen.
Handymasten
Ob und wie sehr Handystrahlung schädlich ist, wissen wir noch nicht. Wir verstehen aber jene, die sich Sorgen machen und führen Prozesse gegen Handymasten-Unternehmen.
Dabei geht es vorerst um die Einhaltung jener Gesetze, die die Errichtung und den Bau von Sendeanlagen regeln. Müssen bei einem Mehrparteieinhaus alle Miteigentümer gefragt werden oder kann die Hausverwaltung alleine entscheiden?
Jedoch machen sich auch MieterInnen und NachbarInnen oft Sorgen, die wir ernst nehmen.