Energieversorgungsunternehmen kündigt unzähligen KlientInnen Strom- und Gaslieferverträge. Konkret handelt es sich um einen Zivilprozess am Bezirksgericht Traun, in welchem wir unsere Mandantschaft vertreten. Das Unternehmen versprach unserem Mandanten eine 18-monatige Preisgarantie. Nach 12 Monaten wurde der Vertrag allerdings gekündigt.
Im Kleingedruckten ist dann eine Vertragsbindung von 12 Monaten ausgewiesen. Diese „Fallen“ im Kleingedruckten des AGB sind für KonsumentInnen allerdings intransparent. Zudem verstößt dieses Vorgehen gegen das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz. Die klagende Partei fordert Schadenersatz für die Mehrkosten, die durch den Anbieterwechsel zustande gekommen sind.