Anstieg Energiekosten (Verbund AG)

Sind die hohen Stromrechnungen zu bezahlen (speziell der Verbund AG)?

Unter Hinweis auf einen „beispiellosen Anstieg der Energiepreise an den Europäischen Beschaffungsmärkten“ möchte der Verbund eine gewaltige Preiserhöhung (de facto eine Verdoppelung des Preises) rechtfertigen. Das ist verwunderlich, weil der Verbund gegenüber 100%-Wasserkraft-Kunden damit wirbt, dass der Strom eben zu 100 % aus Wasserkraft stammt. Die Erzeugungskosten für Strom aus Wasserkraft haben sich sicherlich nicht verdoppelt.

Was mit der Preiserhöhung passiert, wird nach Durchsicht des Zwischenberichts aus dem Quartal 1/2022 etwas klarer: Das Konzernergebnis erhöhte sich um 255,6 % auf 514,4 Mio. € gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres. Da freuen sich die Eigentümer, vor allem der Mehrheitseigentümer, die Republik Österreich. Ein Unternehmen, das dem Staat (mehrheitlich) gehört und eine leistbare Grundversorgung gewährleisten soll, sollte doch die Daseinsvorsorge der Bürger u.a. durch leistbare Strompreise sichern, oder nicht?

Wir gehen davon aus, dass ein derartiger Anstieg der Energiekosten, wie sie auch andere Energieanbieter jetzt durchführen wollen, nicht nur politisch fragwürdig sondern auch rechtswidrig sind und empfehlen, gegen die Stromrechnungen vor einem unabhängigen Gericht vorzugehen: § 80 Abs. 2a ElWOG greift in die freie Preisbestimmung der Energieverträge ein und fordert eine sachliche Rechtfertigung für eine Preisfestsetzung: Wo bleibt diese, wenn sich die Erzeugerkosten für aus Wasserkraft gewonnenen Strom nicht erhöhen, der Endkunde aber doppelt so viel bezahlen muss?

Wir überprüfen gerne Ihre Stromrechnung bei einem Anstieg der Energiekosten. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte auch ein Gerichtsverfahren ohne Kostenbelastung möglich sein.

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