Negativzinsen

In Deutschland gibt es bereits einige Urteile, dass Negativzinsen (bzw. Verwahrentgelte) auf Girokonten rechtswidrig sind.

Begründet wird dies einerseits damit, dass die Bank das Geld der Einzahler nicht zur Gänze bei der EZB parke (und dort auch Freibeträge hat), sondern auch als Kredite weiterreiche und damit doppelt verdient. Andererseits zahlt man für ein Girokonto Kontoführungsentgelt. Gleichzeitig Kontoführungsentgelt und Negativzinsen geht wohl nicht.

In Österreich gibt es seit 2009 ein OGH-Urteil, dass bei Konsumenten Negativzinsen auf Sparbüchern verboten sind.

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