Ein Innviertler VW-Fahrer erzielt einen bedeutenden Erfolg, als VW überraschend das Urteil des Oberlandesgerichts Linz akzeptiert. Der Autobauer erstattet etwa 14.000 Euro für einen VW-Golf von 2014 mit dem als sauber geltenden “EA288”-Motor, der bis 2018 unzulässige Abschalteinrichtungen aufwies. Dieser Fall ist bemerkenswert, da VW üblicherweise bis zur letzten Instanz kämpft.
Der Linzer Anwalt Michael Poduschka, der den Kläger vertritt, erklärt, dass der Nachfolgemotor “EA288” ebenfalls bis Herbst 2018 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen produziert wurde. Poduschka, der bereits zahlreiche Klagen gegen den Vorgängermotor “EA189” gewonnen hat, sieht einen entscheidenden Wendepunkt. VW akzeptiert hier erstmals ein Urteil in Bezug auf Motor-Tricksereien ohne Revision. Der Erfolg stärkt die Position von EA288-Motor-Besitzern, und Poduschka betont, dass Klagen gegen VW wegen dieses Motors nun erheblich einfacher werden.
Höchstgerichts-Urteile ermöglichen bereits Schadenersatz oder Rückgabe für EA189-Motor-Besitzer. Poduschka hofft auf Nachrüstungen von betroffenen Autos durch die Hersteller. Dieser Fall markiert eine wegweisende Entwicklung im Diesel-Abgasskandal und zeigt, dass die Autohersteller nicht länger vor Gericht bis zum Äußersten gehen.