VW hat durch einen Vergleich verhindert, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen neuen Fall des Abgasskandals verhandelt, der illegale Abschalteinrichtungen in neueren Dieselfahrzeugen betreffen könnte. Diese Fahrzeuge wurden nach dem ursprünglichen Skandal hergestellt, speziell Klein- und Kompaktautos zwischen 2014 und 2017.
Rechtsanwalt Mag. Michael Poduschka, dessen Klient von dem Vergleich profitierte, bedauert das Ausbleiben eines EuGH-Urteils, das anderen Klägern geholfen hätte, bleibt jedoch zuversichtlich, dass zukünftige Klagen Erfolg haben werden. Betroffen sind Fahrzeuge mit dem EA 288 Motor und der Abgasnorm Euro 6, die Nachfolger des skandalträchtigen EA 189 Motors sind.
Dr. Axel Friedrich von der Deutschen Umwelthilfe entdeckte 2020 durch Straßentests, dass diese Fahrzeuge im Betrieb zu viele gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. VW hatte stets bestritten, dass diese neuen Fahrzeuge eine illegale Software haben. Technisch geht es darum, dass die Autos die Prüfstandbedingungen erkennen und den Stickoxid-Speicherkatalysator (NSK) vor der eigentlichen Prüfung reinigen, um niedrigere Emissionswerte zu erzielen.
Die Frage, ob diese Praxis eine illegale Abschalteinrichtung darstellt, sollte der EuGH klären. Die geplante Verhandlung wurde jedoch durch den Vergleich gestrichen.
Hier sehen Sie den Beitrag dazu aus der Sendung “ZIB1” vom 09.07.2024, produziert vom ORF.