Das Landesgericht München erklärte die Bilanzen von Wirecard der Jahre 2017 und 2018 für nichtig. Damit sind auch Dividendenbeschlüsse der beiden Jahre hinfällig.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte dieser Fall allerdings eintreten, ist es möglich die Dividenden in zweistelliger Millionenhöhe von den AktionärInnen zurückzufordern. Dieses Urteil hat direkten Einfluss auf die Klage gegen EY, das Unternehmen, welches für die Prüfung der Bilanzen verantwortlich war.
Vermisst werden laut dem Insolvenzberater Jaffé 1,9 Milliarden Euro. Die Staatsanwaltschaft nimmt am, dass dieser Betrag nie existierte und somit frei erfunden ist. Der Ex-Wirecardchef Braun sieht sich weiterhin als Opfer von BetrügerInnen.