Seit Bekanntwerden des VW-Dieselskandals vor mehr als sieben Jahren warten betroffene KonsumentInnen auf Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte im Sommer 2022, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Dennoch versucht VW vor österreichischen Gerichten weiterhin eine Haftung zu bestreiten und eine angemessene Entschädigung der österreichischen KundInnen zu verzögern. Jetzt hat VW eine richtungsweisende Klarstellung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu den Rechtsfolgen der EuGH-Entscheidung zum Thermofenster verhindert. Dadurch bleiben die Gerichte weiterhin mit tausenden ungeklärten Fällen belastet, die sich von dieser OGH-Entscheidung Klärung erwartet hatten.
VW verhindert richtungsweisendes Urteil durch Vergleich mit Einzelkläger
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