Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem wegweisenden Urteil im Dieselskandal entschieden, dass ein Softwareupdate, das Volkswagen nach dem Abgasskandal im Jahr 2015 durchgeführt hatte, nicht ausreicht, um den Schaden zu beheben. Das Gericht beurteilte das Update als unzureichende Reparatur und stellte fest, dass damit lediglich eine “unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere unzulässige Abschalteinrichtung” ausgetauscht wurde. Dies bedeutet, dass trotz des Updates immer noch ein Sachmangel in Form einer verbotenen Abschalteinrichtung vorhanden war.
OGH entscheidet gegen Volkswagen: Abgasskandal bleibt ungelöst
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