Im aktuellen Dieselgate-Fall hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Schadenersatz für Wohnmobilbesitzer konkretisiert. Ein Oberösterreicher erhält nun 15% des Kaufpreises plus Zinsen, da in seinem Hymer-Wohnmobil, basierend auf einem Fiat Ducato, eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt wurde. Fiat setzte im Unterschied zu anderen Herstellern auf eine zeitbasierte Abschaltung der Abgasrückführung nach 22 Minuten Fahrbetrieb.
Das OGH-Urteil betont, dass die Höhe des Schadenersatzes durch ein Sachverständigengutachten bestimmt wird. Anders als bisherige Festlegungen zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises, können Käufer nun auf den vom Gutachter empfohlenen Wert zurückgreifen. Diese Präzisierung öffnet die Tür für Schadenersatzansprüche von bis zu 30 Prozent, wie Rechtsanwalt Michael Poduschka erklärt.