Beim Skandalmotor von VW (EA189, verbaut in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zwischen 2008 und 2015) ist alles klar: Die Volkswagen AG hat gegen Gesetze verstoßen und zudem listig Behörden und Käufer in die Irre geführt. Fraglich ist nur, wie viel Schadenersatz zu leisten ist. Dieser “pendelt” sich langsam bei 15 % des Kaufpreises ein (obwohl gerade diese Woche das Bezirksgericht Gmunden, 19 C 193/20s, wieder 30 % zugesprochen hat). Bei der Höhe kommt es zurzeit auf die Region an, in der das Auto gekauft wurde: In Oberösterreich und Wien läuft es eher gut, in Tirol und dem Großteil der Steiermark schlechter.
Mindestens genauso interessant sind jedoch die Verurteilungen der anderen Autohersteller, die nunmehr seitens der Gerichte vorgenommen werden: Zuletzt gelang es uns, Schadenersatzzusprüche gegen Volvo (Handelsgericht Wien, 1 R 283/23y, keine Revision zugelassen), vom Obersten Gerichtshof, 5 Ob 33/24z, gegen Mercedes oder vom Landesgericht Wels, 22 R 1/24i, gegen Ford oder vom Bezirksgericht St. Johann (5 C 83/23y) und Landesgericht Steyr (2 R 24/24f) gegen Opel zu erstreiten. Die Urteile sind teilweise rechtskräftig.
Wir gehen davon aus, dass jetzt gegen fast alle Hersteller wegen zwischen 2008 und 2018 verkaufter Dieselmodelle mit Erfolg geklagt werden kann, da fast jeder Hersteller die Abgasreinigung bei seinen Autos verbotenerweise so konstruiert hat, dass diese nicht im überwiegenden Teil des Jahres funktioniert.