Schon nach nur 22 Minuten im Schutzmodus

Der Abgasskandal bei Dieselfahrzeugen macht auch vor Wohnmobilen nicht halt. Besonders betroffen sind Wohnmobile, die auf dem Fahrgestell eines Fiat Ducato aus den Baujahren 2014 bis 2019 basieren.

Ein Paar aus Oberösterreich erwarb 2018 ein Fiat-Wohnmobil für 61.000 Euro. Dieses Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Abgasklasse Euro 6 ausgestattet. Mithilfe des Anwalts Michael Poduschka klagten sie gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA), heute Stellantis, und forderten 30 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz. Der Grund: Fiat habe unzulässige Abgas-Abschalteinrichtungen verbaut und das Fahrzeug arglistig in den Verkehr gebracht, obwohl es zum Zeitpunkt der Auslieferung noch zulassungsfähig war.

Fiat bestreitet den Einbau solcher unzulässigen Abschalteinrichtungen. Das Erstgericht wies die Klage ab, jedoch sprach das Berufungsgericht dem Paar zehn Prozent Schadenersatz zu.

„Das Fahrzeug ist mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, was sowohl einen Rechts- als auch einen Sachmangel darstellt“, urteilte das Berufungsgericht. Fiat ließ die Entscheidung jedoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) überprüfen, da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu solchen Schadenersatzfragen gab.

Der OGH hat mittlerweile sechs grundlegende Entscheidungen getroffen. „Der OGH hat entschieden, dass Mechanismen, die die Abgasreinigung im normalen Betrieb drastisch reduzieren, und Abschaltungen der Motorsteuerung unzulässig sind“, so der OGH.

Beim Fiat-Wohnmobil wird die Abgasrückführungsrate bereits 22 Minuten nach einem Motorstart stark reduziert, und das schon bei Betriebstemperaturen knapp unter 20 Grad Celsius, besonders bei Temperaturen um die zehn Grad Celsius. Dies geschieht unabhängig davon, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus oder im realen Betrieb befindet. Fiat argumentierte, dass sie davon ausgehen durften, dass die Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten seien. „Die Beweislast dafür, dass den Hersteller kein Verschulden trifft, liegt beim Schadenersatzfordernden“, so der OGH. Das Ehepaar erhielt daraufhin zehn Prozent Schadenersatz zugesprochen. „In zwei Fällen hat der OGH meinen Mandanten sogar 30 Prozent Schadenersatz zugesprochen“, sagte Anwalt Michael Poduschka.

Anwalt Fabian Heyse erklärte die Situation: „Diese unzulässigen Abschalteinrichtungen finden sich bei Fiat-Ducato-Dieselmotoren der Baujahre 2014 bis 2019, die auch in Wohnmobilen der Marke Knaus verbaut wurden.“

Die Deutsche Umwelthilfe hat Sachverständige beauftragt, die den Fiat Ducato untersuchten. Das Ergebnis zeigte, dass ein Fiat Ducato nach einem Kaltstart, bei einer Fahrstrecke von 3,0 Kilometern und Temperaturen zwischen 1,7 und 7 Grad Celsius, zwischen 861 und 2.377 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstößt. Erlaubt sind jedoch nur 125 mg/km.

2 Comments

Michael Poduschka

Sehr geehrter Herr Domic,

gerne können Sie uns eine E-Mail an office@poduschka.at senden oder uns unter +43 732 730093 anrufen. Das Team der Anwaltskanzlei freut sich darauf, Sie beraten zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH

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