Die Energiepreise steigen weltweit. Etliche Energieversorger leiden unter diesen hohen Energiepreisen und kündigen ihren KundInnen die Verträge. VerbraucherInnen und UnternehmerInnen werden gerne mit Änderungskündigungen vor die Wahl gestellt, höhere Preise zu akzeptieren, oder den Anbieter zu wechseln. Aufgrund des Zeitdrucks scheint es oft so, als ob keine andere Wahl bliebe. So nehmen betroffene Personen wohl oder übel höhere Preise in Kauf (sei es durch einen Wechsel des Anbieters, oder durch die Akzeptanz höherer Entgelte des bisherigen Anbieters).
Die Energieversorger bzw. Stromanbieter stützen ihr Vorgehen jedoch aus unserer Sicht häufig auf Vertragsbestimmungen, die der Oberste Gerichtshof bereits teilweise als gesetzwidrig qualifizierte. Das bedeutet, dass Preiserhöhungen und Kündigungen oft zu Unrecht erfolgen.
Überdies sehen auf dem Energiesektor viele Anbieter „Energiepreisgarantien“ vor. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind diese ein Grund , mit einem solchen Anbieter ins Geschäft zu kommen. Ändern sich die Marktverhältnisse, beenden Anbieter derartige Verträge gerne mit fadenscheinigen Gründen oder sie stellen die Betroffenen wieder vor die Wahl, ein höheres Entgelt zu akzeptieren oder zu kündigen.
Wir führen gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits Musterprozesse. Das aus unserer Sicht unzulässige Vorgehen mancher Stromanbieter ist zu stoppen.
Wir beraten Betroffene, wie sie sich gegen unlautere Praktiken zur Wehr setzen oder ihre Kündigung abwehren können. Bei einem rechtswidrigen Verhalten des Energieversorgers ist auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Nachhinein möglich. Wir empfehlen, entweder auf die Einhaltung der Verträge zu klagen, oder die Mehrkosten, die durch den erzwungenen Wechsel des Stromanbieters entstanden sind, einzuklagen. Eine bei der Kundschaft bestehende Rechtsschutzversicherung sollte das Einschreiten eines Rechtsanwaltes decken.