Spritlüge

Nachdem es in Österreich noch keine OGH Rechtssprechung gibt, müssen wir nach Deutschland über die Grenze schauen, wie es der deutsche Bundesgerichtshof judiziert:

  1. entscheidend ist der Spritverbrauch am Prüfstand und nicht in der Realität.
  2. außerdem wird den Herstellern vom BGH ein Spielraum von 10% eingeräumt.

Begründet wird dies damit, dass im Realbetrieb viele Aspekte wie Streckenführung oder individuelle Fahrunterschiede zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen würden.

Aber: alles hat seine Grenzen. Unserer Erfahrung nach darf der Verbrauch im Realbetrieb nicht mehr als 30 % über den Herstellerangaben im Zulassungsschein liegen. Wenn das der Fall ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch am Prüfstand die „magischen“ 10 Prozent überschritten werden.

Wenn Sie daher zB aufgrund einer genauen Buchführung nachweisen können, dass Ihr Fahrzeug durchschnittlich die Herstellerangaben um 30 % überschreitet, wenden Sie sich an uns.

Wir werden die Rechtsschutzdeckung einholen und dann den Hersteller auf Rückabwicklung oder Wertminderung klagen.

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