Flug gestrichen – was nun?

Selten scheint die Sehnsucht nach Fernreisen so groß gewesen zu sein, wie in dieser Zeit. Dabei führt die große Nachfrage nach Flugreisen und der Personalmangel in Flughäfen nicht nur Unternehmer, sondern auch Reisende an ihre Grenzen.

Während der Frankfurter Flughafen Kapazitäten reduziert und weniger Flüge ermöglicht, streichen Lufthansa, Eurowings und zahlreiche andere Unternehmen tausende Flüge aus ihrem Angebot. Streiks in Italien und anderen Ländern befeuern diese Krise.

Was aber tun, wenn der Flug gestrichen wird?

Auch wenn die Angst meist groß ist, das Geld verloren zu haben, so gibt es dennoch Möglichkeiten Ihr Geld von einer Fluglinie zurückzubekommen. Als Fluggast haben Sie nämlich Rechte, die in der Fluggastrechteverordnung festgelegt werden. Hier hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschriften zum Schutz von Fluggästen erlassen, die innerhalb der EU reisen. Diese Vorschriften gelten für alle Flüge, die in einem EU-Land beginnen oder enden, unabhängig von der Fluggesellschaft. Die Verordnung legt die Rechte fest, die Fluggäste im Falle eines annullierten, verschobenen oder verspäteten Fluges sowie bei verlorenem Gepäck haben.

Habe ich gute Chancen Geld zurück zu bekommen, wenn ich innerhalb der EU einen Flug gebucht habe?

Die Antwort ist: Ja. Wird Ihr Flug annulliert, verschoben oder ist dieser verspätet, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt jedoch von der Dauer der Verspätung und dem Preis des Tickets ab. Fluggäste, die ihr Gepäck verloren haben, können ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung haben, die jedoch vom Wert des Gepäcks und der Dauer des Auffindens abhängt.

Wenn Ihr Flug Verspätung hat oder gestrichen wird, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um herauszufinden, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Vielleicht können Sie auf einen anderen Flug umbuchen oder sich Ihr Ticket rückerstatten lassen. Klappt dies nicht, so unterstützt Sie unsere Kanzlei, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Wenn ein Flugunternehmen die Beförderung aufgrund von Überbuchung verweigert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Passagier.

Was kann ich also tun, um Geld zurückzubekommen, wenn mein Flug annulliert wurde?

Sollte Ihr Flug gestrichen worden sein, nutzen Sie folgende Schritte, um Ihr Geld zurückzuerhalten.

Erkundigen Sie sich zunächst bei der Fluggesellschaft nach einem Alternativflug. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen so schnell wie möglich einen Alternativflug zu Ihrem Zielort anzubieten.Wenn das nicht möglich ist, oder der von der Fluggesellschaft angebotene Alternativflug Ihnen nicht zusagt, können Sie die Erstattung Ihres Tickets beantragen.

Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, muss die Fluggesellschaft Sie entweder so schnell wie möglich zu Ihrem endgültigen Zielort fliegen, oder Ihnen die Kosten für die Fortsetzung Ihrer Reise mit einem anderen Verkehrsmittel erstatten.

Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf eine Entschädigung – egal, wie teuer das Ticket war! Die Höhe der Entschädigung hängt von der Entfernung des Fluges und weiteren Faktoren ab:

  • Bei Flügen von 1.500 Kilometern oder weniger haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 EUR bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden.
  • Bei Flügen innerhalb der EU mit einer Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 400 EUR bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden.
  • Bei allen anderen Flügen haben Sie bei einer Verspätung von mehr als sechs Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von 600 EUR.

Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Erfrischungen entsprechend der Wartezeit sowie gegebenenfalls eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Die Fluggesellschaft muss Sie auch über Ihr Recht auf Betreuung und Unterstützung informieren.

Weil solche Prozesse stress und zeitintensiv sein können, empfehlen wir Ihnen ein Telefonat mit unseren KollegInnen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung, damit Sie in Ruhe über den nächsten Urlaub nachdenken können. Im Rahmen unserer Arbeit durften wir bereits viele Reisende in der Beibehaltung ihrer Fluggastrechte unterstützen und begleiten.

Setzen Sie sich noch heute mit uns in Verbindung und wir melden uns zeitnah und unverbindlich bei Ihnen.

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