Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Käufer von VW-Fahrzeugen mit einem “Thermofenster” im Motor das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerhalten können. Das “Thermofenster” bewirkt, dass die Abgasreinigung nur bei milden Temperaturen aktiv ist. Obwohl eine Software vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschrieben war, um das Problem zu beheben, enthält sie erneut ein solches “Thermofenster” und beseitigt den Schaden für den Käufer nicht. Dieses Urteil betrifft ausstehende Dieselurteile im Zusammenhang mit dem VW-Dieselabgasskandal, der bereits acht Jahre zurückliegt.
OGH spricht VW-Käufer im Abgasskandal Rückabwicklung des Kaufs zu
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