Tausende Fälle und neue Urteile im Dieselskandal

Der Abgasskandal, der Ende 2018 aufgedeckt wurde, beschäftigt weiterhin die österreichischen Gerichte. Tausende Verfahren sind noch anhängig. Anwalt Michael Poduschka führt rund 1.900 Einzelverfahren und mehrere Sammelklagen für 10.000 betroffene Fahrzeughalter im Auftrag des VKI. Hauptsächlich geht es um den Skandalmotor EA189, der zwischen 2008 und 2015 in Fahrzeugen von Audi, Seat, Skoda und VW verbaut wurde.

Klagende Autobesitzer erhalten immer häufiger Schadenersatzzahlungen von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises oder das Auto selbst. Es gibt auch bereits rechtskräftige Urteile gegen Autobauer wie Volvo, Mercedes, Fiat (Wohnmobile), Opel und Peugeot.

Das Handelsgericht Wien sprach einem Kläger zehn Prozent Schadenersatz zu, der 2015 einen Volvo XC60 für 37.600 Euro gekauft hatte. Volvo gestand in erster Instanz eine Softwaremanipulation ein.

Beweislast-Umkehr

Bei Temperaturen unter null Grad und über 40 Grad ist die Abgasrückführung inaktiv, was laut Gericht eine unzulässige Abgasabschalteinrichtung darstellt. Die Richterin stellte fest, dass Temperaturen unter null Grad in Österreich häufig vorkommen und die Abschalteinrichtung daher im normalen Fahrbetrieb oft aktiviert wird. Solche Abschalteinrichtungen sind laut EU-Verordnung nur zulässig, wenn sie den Motor vor Schäden oder Unfällen schützen.

Die Beweislast liegt beim Autobauer, nicht beim Kläger. Volvo konnte nicht beweisen, dass die Abschalteinrichtung ausnahmsweise zulässig ist, weshalb das Gericht von einer unzulässigen Einrichtung ausging.

Das Oberlandesgericht Wien sprach der Klägerin im Fall eines Mercedes Vito 250, Kaufpreis 66.400 Euro, 2.220 Euro Schadenersatz zu. Das Erstgericht hatte festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, da die AdBlue-Einspritzung zwei Modi hat, die nichts mit dem Motorschutz zu tun haben. AdBlue wird benötigt, um Stickoxid-Emissionen zu minimieren. Mercedes bestritt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt.

Ein weiterer interessanter Fall

Besonders interessant ist der Fall Opel. Der Opel-Dieselmotor B16DTH wurde von 2013 bis 2019 in 80 Modellen verbaut. Eine Klägerin kaufte 2021 einen gebrauchten Opel Astra für 9.999 Euro. Laut Urteil des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau hat dieses Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, darunter ein Thermofenster und Drehzahlabschaltung. Bei Unterschreiten eines Luftdrucks von 90 Kilopascal (entspricht einer Höhe von mehr als 900 Metern) wird die Abgasrückführung aus Motorschutzgründen deaktiviert. Auch bei Drehzahlen über 3.600 U/min wird die Abgasrückführung abgeschaltet.

Das Urteil besagt, dass das Fahrzeug mangelhaft ist, da es drei der vier unzulässigen Abschalteinrichtungen aufweist und diese nicht per Software-Update entfernt wurden. Der Klägerin wurden zehn Prozent Schadenersatz zugesprochen, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Kommentar abgeben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert